Agnieszka Teresinska
Zum Gottschalkhof 8
60594 Frankfurt am Main
Kontakt: 01693848525 (mobil), Email:  betreuung@24h-pflegeengel.de

 

24h-Pflegeengel

INDIVIDUELL & LIEBEVOLL

Unsere kompetenten Betreuer/innen leben mit hilfsbedürftigen Senioren in häuslicher Gemeinschaft und versorgen sie dort, wo sie sich am wohlsten fühlen - im eigenen zu Hause 

 

Seniorenbetreuung zu Hause

Was ist 24 Stunden Betreuung?

Rund um die Uhr in guten Händen - durch die sogenannte 24 Stunden Pflege von Pflegeengel. Insbesondere ältere und pflegebedürftige Menschen möchten so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung leben und die Zeit mit ihren Lieben verbringen. Doch ab einem bestimmten Grad an Hilfsbedürftigkeit, der mit einem steigenden Pflegeaufwand einhergeht, gibt es bei der Pflege und Betreuung keinen „Feierabend“ mehr. Sie ist von den Angehörigen alleine dann kaum noch zu leisten und die Zeit für Dinge, die den Pflegebedürftigen wirklich Freude bereiten, fehlt.

Der Weg zur passenden Betreuungsperson

Ihre Wünsche und Bedürfnisse verstehen
Die Vermittlung einer liebevollen Betreuungsperson zur sogenannten 24h Pflege für einen nahe stehenden Menschen ist Vertrauenssache. Um für Sie eine passende Pflegekraft zu finden, arbeiten wir mit ausgewählten engen Partnern aus Osteuropa zusammen, mit denen wir kontinuierlich im Austausch stehen.

Vorstellung Ihrer Betreuungsperson
Unser bewährter Vermittlungsprozess beinhaltet eine detaillierte Bedarfsanalyse und ermöglicht uns dadurch die passgenaue Auswahl einer Betreuungsperson für Ihre individuelle Betreuungssituation. Danach senden wir Ihnen sorgfältig ausgewählte Betreuungsvorschläge zu und wir ermöglichen Ihnen mit Ihrer ausgewählten Betreuungsperson zu telefonieren oder per Videokonferenz zu kommunizieren. Unsere zertifizierten Fachberaterinnen für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft unterstützen Sie während des gesamten Auswahlprozesses und der anschließenden Betreuung Ihres Angehörigen. Sie beantworten gern all Ihre Fragen rund um die sogenannte 24-Stunden-Betreuung.

Anreise und Beginn der Betreuung
 Nachdem Sie sich für eine Betreuungsperson entschieden haben, stimmen wir das Anreisedatum mit Ihnen ab und organisieren die Anreise.

Rund um die Uhr

Was kostet eine 24h-Betreuung?

Die Antwort auf diese Frage ist so individuell wie jeder Betreuungswunsch und jede Pflegesituation. Ihre Bedürfnisse und besondere Qualifikationen der Betreuer*innen spielen dabei eine ebenso große Rolle, wie die Vielzahl staatlicher Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und ihre Familien.

Als wichtigen Teil unserer persönlichen Beratung legen wir größten Wert darauf, für sie immer auch die bestmögliche Finanzierung zu erarbeiten. Unsere Berater/-Innen sind qualifiziert, auch in komplexen Situationen den Überblick über alle verfügbaren Maßnahmen zu behalten. So ermöglichen wir ihnen mit unserer Erfahrung eine qualitativ hochwertige und gleichzeitig kostengünstige 24h-Pflege.

Auf dieser Seite bieten wir ihnen eine gute erste Orientierung zur Finanzierung der häuslichen Betreuung.

Leistungen

Deutschkenntnisse: Grundkenntnisse - Fortgeschritten - Sicher

Alltagspflege

Unterstützung im Haushalt

Aktivierende Betreuung

Demenzbetreuung

Nachtbetreuung

Betreuung von zwei Senioren

Probieren Sie es aus

Sie können ohne Druck und ohne Kündigungsfristen 4 Wochen unsere Leistungen ausprobieren.

Der Gesamtpreis beinhaltet

Kosten für Betreuung & hauswirtschaftliche Unterstützung

Kosten für Personalakquise & Vermittlung

Steuern & Sozialabgaben

Ersatz bei Ausfall einer Betreuungsperson (z.B. Krankheit)

Kranken- & Unfallversicherung

Rechtskonforme Vertragsgestaltung

Preisbeispiel: Betreuung in häuslicher Gemeinschaft

Hauswirtschaftliche Versorgung, pflegerische Alltagshilfe und soziale Betreuung - sogenannte 24 Stunden Betreuung - für eine hilfsbedürftige Person mit Pflegegrad 3 durch eine Betreuungsperson mit ersten Erfahrungen, die sich auf Deutsch mit einfachen Worten verständigen kann.

Monatliche Kosten und Zuschüsse (auf 30 Tage gerechnet)
Betreuungskosten für 30 Tage zu je 84 €                2.520 €
1. Pflegegeld für Pflegegrad 3                                  - 545 €
2. Verhinderungspflege (max. 2.418 €/Jahr)           - 202 €
3. Steuererleichterungen (max. 4.000 €/Jahr)         - 333 €
Effektive monatliche Kosten für die Betreuung   1.440 €

  1. Das Pflegegeld erhält die versicherte Person monatlich zur freien Verfügung ausgezahlt (ab Pflegegrad 2). Sollten Sie für die Leistungen der Pflegeversicherung (z.B. Hilfe bei Körperpflege, Mobilität, Nahrungsaufnahme) zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst beauftragen, kann sich die Höhe des Pflegegeldes anteilig verringern.
  2. Der Betrag der Verhinderungspflege setzt sich zusammen aus dem Grundbetrag 1.612 € zzgl. max. 806 € aus der Kurzzeitpflege, der dafür genutzt werden kann. Um das Verhinderungspflegegeld zu erhalten, müssen die Voraussetzungen des § 39, SGB XI erfüllt sein. Weiterführende Informationen zu diesen Leistungen erhalten Sie in unserem Ratgeberartikel zur Verhinderungspflege.
  3. Die Aufwendungen können als außergewöhnliche Belastung mit der Einkommenssteuer verrechnet werden oder bis zu einer Höhe von 4.000 € als haushaltsnahe Dienstleistung direkt von der Steuerlast abgezogen werden. Weiterführende Informationen erhalten Sie gern von Ihrem Kundenberater.

Es handelt sich bei dieser Berechnung um eine vereinfachte und beispielhafte Aufstellung der Kosten und möglichen Zuschüsse bei der Finanzierung der sogenannten 24 Stunden Betreuung. Abhängig von Ihrer individuellen Betreuungssituation und Ihren Anforderungen an die Betreuungsperson können die Kosten für die häusliche Betreuung variieren. Zur optimalen Ausschöpfung der Pflege-Zuschüsse beraten wir Sie gern!

Schicken Sie uns ein Mail oder rufen Sie an, füllen Sie unseren Fragebogen zur Betreuungssituation aus und erhalten Sie ein individuelles Preisangebot für die Betreuung Ihres Angehörigen!

Zuschüsse & Fördermöglichkeiten

Zur unterstützenden Finanzierung der Seniorenbetreuung im eigenen Zuhause bietet der Gesetzgeber bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen verschiedene Leistungen an, u.a.:

- Pflegegeld (bei Vorliegen eines Pflegegrades nach SGB XI)

- Verhinderungspflegegeld (§ 39, SGB XI)

- Steuerliche Vergünstigungen

- Zusätzliche Entlastungsleistungen (§ 45b, SBG XI)

- Zuschüsse für Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege (§ 40 & 41, SGB XI)

- Förderung von Maßnahmen zur Wohnraumanpassung (§ 40, SGB XI)

- Landespflegegeld (nur für Bayern https://www.lfp.bayern.de/landespflegegeld/)

- Pflegehilfsmittel (§ 40, SGB XI)

Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine monatliche Leistung der Pflegeversicherung, welche der versicherten hilfsbedürftigen Person bei Vorliegen eines Pflegegrades ausgezahlt wird und zur freien Verfügung steht.

Pflegegrad 1 = 125 € Pflegegeld*
Pflegegrad 2 = 316 € Pflegegeld
Pflegegrad 3 = 545 € Pflegegeld
Pflegegrad 4 = 728 € Pflegegeld
Pflegegrad 5 = 901 € Pflegegeld

* Im Pflegegrad 1 für neu eingestufte Personen wird kein Pflegegeld ausgezahlt, sondern ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro für eine ambulante Sachleistung zur Verfügung gestellt.

Verhinderungspflegegeld

Wenn Angehörige aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderweitiger Verhinderung die Betreuung und Pflege vorübergehend nicht übernehmen können, haben Pflegebedürftige Anspruch auf bis zu 2.418 € Verhinderungspflegegeld (Grundbetrag 1.612 € zuzüglich, max. 806 € aus der Kurzzeitpflege). Während der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege werden 50% des monatlichen Pflegegeldes weiterhin ausgezahlt.

Steuerliche Vergünstigungen

Die von Pflegeengel vermittelten Betreuungsleistungen sind grundsätzlich als haushaltsnahe Dienstleistungen abzugsfähig. Hierbei können jährlich von einem Gesamtbetrag bis zu 20.000 Euro 20%, also bis zu 4.000 Euro, direkt von der Steuerlast abgezogen werden. Alternativ können unter bestimmten Voraussetzungen die Aufwendungen auch als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuererklärung angegeben werden. Da wir aus rechtlichen Gründen keine steuerliche Beratung durchführen dürfen, befragen Sie zu Ihren individuellen Möglichkeiten bitte Ihren Steuerberater.

Weitere Zuschüsse und Förderungen

  • Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (z. B. Demenzcafé, Betreuungsnachmittage)
  • Zuschüsse für Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege
  • Förderung von Maßnahmen zur Wohnraumanpassung
  • Pflegehilfsmittel

Wir empfehlen Ihnen die Beantragung und Inanspruchnahme dieser Leistungen, da dies auch eine Entlastung für Ihre Betreuungsperson darstellt bzw. ihre Arbeit aktiv unterstützt. Während die hilfsbedürftige Person z. B. in einer Demenzgruppe oder in einer Tagespflege-Einrichtung stundenweise Aktivierung und Versorgung erhält, kann die Betreuungsperson diese Zeit für die notwendige Freizeit und Erholung nutzen.

Wenn Sie Fragen dazu haben, dann können Sie sich sehr gerne an uns wenden.

 


 

Kontakt

Telefon: 016093848525 (mobil)

E-Mail: 24h-pflegeengel@gmx.de

Anschrift: 24h-Pflegeengel, Zum Gottschalkhof 8
 60594 Frankfurt am Main

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Impressum

24h-pflegeengel
Agnieszka Teresinska
Zum Gottschalkhof 8
60594 Frankfurt am Main
Telefon: 016093848525
E-Mail:betreuung@24h-pflegeengel.de
www.24-betreuung-hessen.de
www.24h-pflegeengel.de

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24h-Pflegeengel Peter de Gennaro
Hauptstraße 80e
65843 Sulzbach/Taunus
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